Psychotherapie Hannover: Möglichkeiten zur Kostenerstattung über die Beihilfe sowie die Private Krankenversicherung bzw. Zusatzversicherung Heilpraktikerleistungen

Beihilfe (z.B. für Lehrer)

In der Regel übernimmt die Beihilfestelle die Kosten für die Psychotherapie. Der Umfang der erstattungsfähigen Leistungen sowie die Antragsformalitäten hängen dabei von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Beihilfe nach den Bedingungen. Gerne unterstütze ich Sie dabei. Kontaktieren Sie mich gerne, wenn Sie weitere Informationen wünschen.  

Private Krankenversicherung

In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen die Kosten für die Psychotherapie. Der Umfang der erstattungsfähigen Leistungen sowie die Antragsformalitäten hängen dabei von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung nach den Bedingungen. Gerne unterstütze ich Sie vorab dabei mit Informationen, kontaktieren Sie mich gerne dazu.  

Zusatzversicherungen für Heilpraktikerbehandlungen

Auch bei Zusatzversicherungen für Heilpraktikerbehandlungen gibt es Tarife, die die Kosten für Psychotherapie übernehmen. Kontaktieren Sie mich gerne, wenn Sie weitere Informationen wünschen.

Gesetzlich Versicherte

Von den gesetzlichen Krankenversicherungen werden die Kosten für Psychotherapie als Heilpraktikerleistung leider nicht übernommen. Bitte lesen Sie die weiterführenden Informationen unter "Ihre Vorteile als Selbstzahler" und "Zusatzversicherungen für Heilpraktikerbehandlungen".

Ihre Vorteile als Selbstzahler

Die Kosten für die Psychotherapie können selbstverständlich auch selbst übernommen werden. Dies kann eventuell hilfreich sein, um die Wartezeit auf einen Therapieplatz, der von den gesetzlichen Kassen gezahlt wird, zu überbrücken und so schnell effiziente Hilfe zu erhalten. Hierfür sind keine Formalitäten notwendig und es kann meistens zeitnah mit der Behandlung begonnen werden. 

Manche Menschen entscheiden sich auch aus einem anderen Grund für eine Psychotherapie als Selbstzahler: Weder Ihre Krankenkasse noch sonst jemand erfährt von Ihrem Anliegen. Das wiederum kann zum Beispiel Vorteile beim Abschluss von anderen Versicherungen haben. Die Kosten für selbstbezahlte Behandlungen sind als außergewöhnliche Belastungen gegebenenfalls auch steuerlich absetzbar. Kontaktieren Sie mich gerne, wenn Sie weitere Informationen wünschen.